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Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand (MilzbRbV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln gegen Milzbrand
Abschnitt 3 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Schutzmaßregeln gegen Rauschbrand
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
§ 9 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schutzmaßregeln gegen Rauschbrand
§ 9
Wird bei Rindern Rauschbrand festgestellt oder liegt Verdacht auf Rauschbrand vor, so kann die zuständige Behörde die sinngemäße Anwendung der Schutzmaßregeln des Abschnitts 2 anordnen. Abschnitt 3 gilt entsprechend.