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§ 6 Milzbrand bei Wildtieren - Digitale Gesetze
Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand (MilzbRbV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln gegen Milzbrand
§ 2 Impfungen
§ 3 Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 4 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 5 Tötung und Heilversuch
§ 6 Milzbrand bei Wildtieren
§ 7 Reinigung und Desinfektion
Abschnitt 3 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Schutzmaßregeln gegen Rauschbrand
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutzmaßregeln gegen Milzbrand
§ 6 Milzbrand bei Wildtieren
§ 4 Nr. 6 und § 5 Abs. 2 gelten für seuchenkrankes und seuchenverdächtiges Wild entsprechend.