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§ 14 Zuständigkeit - Digitale Gesetze
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns
Abschnitt 2 Zivilrechtliche Durchsetzung
Abschnitt 3 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
§ 16 Meldepflicht
§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
§ 21 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 14 Zuständigkeit
Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.