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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media (MFBAProMediaFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
Abschnitt 3 Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Abschnitt 4 Bewerten der Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 14 Gliederung des Prüfungsteils - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
§ 14 Gliederung des Prüfungsteils
Der Prüfungsteil besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und
2.
einer Projektarbeit nach § 25.