§ 11 Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren“
(1) Im Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und
- e)
Stundenverrechnungssätze und Maschinenstundensätze berechnen,
- 2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
- c)
Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs zusammenstellen, strukturieren und veröffentlichen,
- d)
informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten sowie
- e)
Präsenz in Fachpublikationen planen,
- 3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
- b)