Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen (MeAnlG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Anlagen zur Bewässerung
Abschnitt 3 Anlagen zur Entwässerung
Abschnitt 4 Bauliche Anlagen
Abschnitt 5 Offene Gewässer
Abschnitt 6 Schlußbestimmung
§ 18 Überleitungsvorschrift - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Schlußbestimmung
§ 18 Überleitungsvorschrift
Ein Eigentumsübergang nach § 10 Abs. 2 in der vor dem 28. Dezember 1996 geltenden Fassung bleibt unberührt.