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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (MDBNDVerfSchVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren
Teil 3 Ausbildung
Teil 4 Prüfungen
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 39 Organisation und Durchführung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Prüfungen
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 39 Organisation und Durchführung
Das Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung organisiert die Prüfungen und führt sie durch.