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§ 28 Organisation und Durchführung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (MDBNDVerfSchVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren
Teil 3 Ausbildung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
§ 27 Lehrgebiete
§ 28 Organisation und Durchführung
§ 29 Leistungstests
§ 30 Zeugnis über die Leistungstests, Rangpunktzahl der Leistungstests
Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
Teil 4 Prüfungen
Teil 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Ausbildung
Abschnitt 2: Fachtheoretische Ausbildung
§ 28 Organisation und Durchführung
Für die Organisation und Durchführung der fachtheoretischen Ausbildung ist das Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung zuständig, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.