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§ 15 Schriftlicher Teil - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (MDBNDVerfSchVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren
§ 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 12 Auswahlkommission
§ 13 Teile des Auswahlverfahrens
§ 14 Festlegungen der Dienstbehörde
§ 15 Schriftlicher Teil
§ 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
§ 17 Zulassung zum mündlichen Teil
§ 18 Mündlicher Teil
§ 19 Bestehen des mündlichen Teils
§ 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 21 Täuschung
Teil 3 Ausbildung
Teil 4 Prüfungen
Teil 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Auswahlverfahren
§ 15 Schriftlicher Teil
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur sicheren Erfassung eines Textes geprüft.
(2) Der schriftliche Teil besteht aus bis zu drei Leistungstests.