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§ 28 Stellung des Betriebsleiters - Digitale Gesetze
Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen (MbBO)
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Bauordnung
Dritter Abschnitt Betriebsanlagen
Vierter Abschnitt Fahrzeuge
Fünfter Abschnitt Fahrbetrieb
Sechster Abschnitt Personal
§ 26 Betriebsbedienstete
§ 27 Bestellung des Betriebsleiters
§ 28 Stellung des Betriebsleiters
Siebter Abschnitt Öffentliche Sicherheit
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Personal
§ 28 Stellung des Betriebsleiters
Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.