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Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen (MbBO)
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Bauordnung
Dritter Abschnitt Betriebsanlagen
Vierter Abschnitt Fahrzeuge
Fünfter Abschnitt Fahrbetrieb
Sechster Abschnitt Personal
Siebter Abschnitt Öffentliche Sicherheit
§ 28 Stellung des Betriebsleiters - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Personal
§ 28 Stellung des Betriebsleiters
Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.