das Verfahren zur Abwicklung der Mitwirkung bei der Mauterhebung durch die Anbieter hinsichtlich
- a)
der Voraussetzungen für die Zulassung als Anbieter,
- b)
der Mitwirkung der Anbieter bei der Berechnung der Maut und der Maut-Basisdaten nach § 17,
- c)
der elektronischen Schnittstellen nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/204, einschließlich des Anlegens von Sperrlisten und Nutzerlisten, den Zugriff auf und die Übermittlung von Sperrlisten und Nutzerlisten oder Daten daraus,
- d)
des Formats für die Übermittlung der Positionsdaten, der für die Höhe der Maut maßgeblichen Merkmale der Fahrzeugklassifizierung und der Daten des Mautbuchungsnachweises,
- e)
der Termine und der Häufigkeit der Übermittlung dieser Daten,
- f)
der Richtigkeit der Positionsdaten, der für die Höhe der Maut maßgeblichen Merkmale der Fahrzeugklassifizierung und der Daten des Mautbuchungsnachweises,
- g)
der Betriebsbereitschaft,
- h)
der Fakturierungsgrundsätze,
- i)
der Zahlungsgrundsätze,
- j)
der Geschäftsbedingungen, einschließlich der Methode der Berechnung der Vergütung, die von der für die Erhebung der Maut zuständigen Behörde des Bundes oder eines Landes an die Anbieter zu zahlen ist, und einschließlich der Anforderungen an die Dienstleistungsqualität,