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Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Registrierungen
§ 3 Registrierung von Marktakteuren
§ 4 Registrierung von Behörden
§ 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
§ 6 Erforderliche Daten zur Registrierung
§ 7 Registrierung von Änderungen
Abschnitt 3 Behördliches Verfahren
Abschnitt 4 Nutzung des Marktstammdatenregisters
Abschnitt 5 Meldepflichten und Veröffentlichungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Abschnitt 6 Sonstige Bestimmungen
§ 6 Erforderliche Daten zur Registrierung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Registrierungen
§ 6 Erforderliche Daten zur Registrierung
Bei jeder Registrierung müssen die Daten eingetragen werden, die nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.