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§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (MaßschuhmAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 24 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin vom 11. März 2004 (BGBl. I S. 445) außer Kraft.