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§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 - Digitale Gesetze
[object Object] (MaßschuhmAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
§ 11 Inhalt von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13 Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
§ 14 Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3: Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Maßschuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.