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[object Object] (MaSanV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen
Abschnitt 3 Vereinfachte Anforderungen
Abschnitt 4 Anforderungen an die Erstellung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 29 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme
§ 29 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.