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§ 16a Kommunikations- und Informationsplan - Digitale Gesetze
[object Object] (MaSanV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen
Abschnitt 3 Vereinfachte Anforderungen
§ 10 Anwendungsbereich
§ 11 Widerruf von vereinfachten Anforderungen
§ 12 Zusammenfassung des Sanierungsplans
§ 13 Beschreibung des Instituts und der anderen von dem Sanierungsplan erfassten gruppenangehörigen Unternehmen und Zweigstellen
§ 14 Indikatoren
§ 15 Handlungsoptionen
§ 16 Belastungsanalyse
§ 16a Kommunikations- und Informationsplan
§ 17 Frist zur Einreichung und Aktualisierung von Sanierungsplänen
Abschnitt 4 Anforderungen an die Erstellung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Vereinfachte Anforderungen
§ 16a Kommunikations- und Informationsplan
Ein Kommunikations- und Informationsplan im Sinne des Artikels 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 ist nicht erforderlich.