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Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§8Bek 96-08)
I.
II.
III.
Schlußformel
Anlage 1
Anlage 2
II. - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
II.
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das neue Emblem der Europäischen Organisation für Flugsicherung und der Name in den aus der Anlage 2 ersichtlichen Sprachen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.