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§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 - Digitale Gesetze
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Anwendungsbereich
Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten
Teil 4 Kollektivmarken
Teil 5 Gewährleistungsmarken
Teil 6 Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
Teil 7 Geographische Herkunftsangaben
Teil 8 Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
Teil 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Abschnitt 1 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 2 Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
§ 146 Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten
§ 147 Einziehung, Widerspruch, Aufhebung der Beschlagnahme
§ 148 Zuständigkeiten, Rechtsmittel
§ 149 Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 151 Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben
Teil 10 Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 9: Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Abschnitt 2: Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gelten § 148 Absatz 1 und 2 sowie § 149 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.