Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 129 Verjährung - Digitale Gesetze
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Anwendungsbereich
Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten
Teil 4 Kollektivmarken
Teil 5 Gewährleistungsmarken
Teil 6 Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
Teil 7 Geographische Herkunftsangaben
Abschnitt 1 Schutz geographischer Herkunftsangaben
§ 126 Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen
§ 127 Schutzinhalt
§ 128 Ansprüche wegen Verletzung
§ 129 Verjährung
Abschnitt 2 Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143
Abschnitt 3 Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen
Teil 8 Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
Teil 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Teil 10 Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 7: Geographische Herkunftsangaben
Abschnitt 1: Schutz geographischer Herkunftsangaben
§ 129 Verjährung
Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.