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§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin (MalerLackAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 50 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064, 1546) außer Kraft.