§ 1 Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst - Digitale Gesetze
§ 1 Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst dauert zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.