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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft (LwHwPrüfAnerkV)
Eingangsformel
§ 1 Anforderungen an die fachliche Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
§ 2 Anerkennungen von Prüfungen
§ 3 Anforderungen an die Fachschulen und Bildungsgänge
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1) Für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft anerkannte Meisterprüfungen
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2) Für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft anerkannte fachschulische Bildungsgänge
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.