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Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin (LwAusbStEignV)
Eingangsformel
§ 1 Mindestanforderungen an die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand
§ 2 Mindestanforderung an die Größe
§ 3 Ausnahmeregelungen
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.