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§ 66 Ehrenamtliche Richter - Digitale Gesetze
Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (LwAnpG)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt Grundsätze
2. Abschnitt Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
3. Abschnitt Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch Formwechsel
4. Abschnitt Umwandlung von kooperativen Einrichtungen durch Formwechsel
5. Abschnitt Auflösung einer LPG
6. Abschnitt Ausscheiden aus einer LPG
7. Abschnitt Rechtsverhältnisse an genossenschaftlich genutztem Boden, der im Eigentum Dritter steht
8. Abschnitt Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
9. Abschnitt Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen
§ 65 Zuständigkeit, Rechtsmittel
§ 66 Ehrenamtliche Richter
§ 66a Schiedsgericht, Schiedsverfahren
10. Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
9. Abschnitt: Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen
§ 66 Ehrenamtliche Richter
Für Landwirtschaftssachen sollen ehrenamtliche Richter einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf ausüben oder ausgeübt haben.