Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 13 Erstmalige Anwendung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen (LwAltschG)
Teil 1 Allgemeine Grundsätze
Teil 2 Änderung von Vertragsinhalten bei Rangrücktrittsvereinbarungen über landwirtschaftliche Altschulden
Teil 3 Vorzeitige Ablösung der landwirtschaftlichen Altschulden
Teil 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Schlussvorschriften
§ 13 Erstmalige Anwendung
Die Vorschriften der §§ 2, 3 und 12 sind erstmals auf das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 30. Juni 2004 beginnt.