Erster Abschnitt Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge
Zweiter Abschnitt (§§ 20 bis 37 weggefallen)
Dritter Abschnitt Flugplätze
Vierter Abschnitt Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
Fünfter Abschnitt Haftpflichtversicherung
Sechster Abschnitt Kosten, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 45d Flugplätze im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 216/2008
§ 45 Absatz 4 und die §§ 45a bis 45c finden keine Anwendung auf Flugplätze, denen ein Zeugnis nach Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erteilt worden ist.