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§ 5 Lärm - Digitale Gesetze
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Luftfahrtpersonal
Abschnitt 3 Besondere Meldepflichten
Abschnitt 4 Allgemeine Verkehrsregeln
Abschnitt 5 Nutzung des Luftraums
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Fluggeräten
Abschnitt 6 Flugplatzverkehr
Abschnitt 7 Flugvorbereitung
Abschnitt 8 Flug
Abschnitt 9 Sichtflugregeln
Abschnitt 10 Instrumentenflugregeln
Abschnitt 11 Bußgeld- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Luftfahrtpersonal
§ 5 Lärm
Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.