5. Unterabschnitt Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst
6. Unterabschnitt Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
7. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Luftfahrtdateien
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen
§ 23 - Digitale Gesetze
§ 23
Vorbehaltlich des Luftverkehrsrechts der Europäischen Union kann die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen durch Luftfahrzeuge zwischen Orten des Inlands deutschen Luftfahrtunternehmen vorbehalten werden.