Abschnitt 3 Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte
Abschnitt 4 Zuständigkeit und Verfahren
Abschnitt 5 Bußgeld- und Strafvorschriften
Abschnitt 6 Schlussbestimmung
§ 1 Zweck - Digitale Gesetze
§ 1 Zweck
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.