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§ 21 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiAV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung
Abschnitt 3 Zulassung von Sicherheitsausrüstung
Abschnitt 4 Zulassung von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und Sprengstoffspürhunde-Teams
Abschnitt 5 Überwachung von Sicherheitsausrüstung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 21 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.