§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften - Digitale Gesetze
Abschnitt 1 Begründung der Lebenspartnerschaft
Abschnitt 2 Wirkungen der Lebenspartnerschaft
Abschnitt 3 Getrenntleben der Lebenspartner
Abschnitt 4 Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Abschnitt 5 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Abschnitt 6 Übergangsvorschriften
Abschnitt 7 Länderöffnungsklausel
§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften
Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.