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§ 10 Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt - Digitale Gesetze
Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen (LNGV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Zugang, Kapazitätsvergabe und Kapazitätsmanagement
Teil 3 Ermittlung von Entgelten und Kosten
Teil 4 Dokumentations- und Berichtspflichten der Betreiber von LNG-Anlagen
Teil 5 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Zugang, Kapazitätsvergabe und Kapazitätsmanagement
Abschnitt 4: Sekundärvermarktung von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 10 Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt
Jeder Nutzer hat das Recht, seine kontrahierten Kapazitäten von LNG-Anlagen nach Maßgabe der folgenden Regelungen auf dem Sekundärmarkt zu handeln.