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§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1 - Digitale Gesetze
[object Object] (LederGerbAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschluss- und Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Abschluss- und Gesellenprüfung
§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.