Anlage 2 (zu § 9)
Zeugnisinhalte
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2196)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note,
- 2.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigübergreifenden Teils mit Note,
- 3.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigspezifischen Teils nach § 5 mit Note sowie
- 4.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigspezifischen Teils mit Note,
- 5.
die errechnete Gesamtpunktzahl,
- 6.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 7.
die Gesamtnote in Worten,
- 8.
Befreiungen nach § 6.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)