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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (LBG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb
Zweiter Teil Enteignung
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung
Dritter Abschnitt Enteignungsentschädigung
Vierter Abschnitt Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
1. Enteignungsbehörde und Beteiligte
2. Planprüfung
3. Vorzeitige Besitzeinweisung
4. Festsetzung der Entschädigung
5. Enteignungsbeschluß
§ 47
§ 48
§ 49
§ 50
6. Ausführung der Enteignung
Dritter Teil Rechtsbehelfe
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 49 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Enteignung
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5.: Enteignungsbeschluß
§ 49
Der Eintritt der Unanfechtbarkeit des Teils A des Enteignungsbeschlusses ist den Beteiligten schriftlich bekanntzugeben. Die Mitteilung ist zuzustellen.