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§ 5 Geltungsbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen (LArbWoV)
§ 1 Umfang der Vergünstigung
§ 1a Vergünstigung bei Verpächtern
§ 1b Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
§ 2 Personenkreis
§ 3 Begriff der Landarbeiterwohnungen
§ 4 Selbstaufbringungsbetrag
§ 5 Geltungsbereich
§ 6 Berlin-Klausel
§ 7 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Geltungsbereich
Die vorstehende Fassung der Verordnung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1973 beginnen; die Vorschrift des § 1a ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 1975 anzuwenden.