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§ 38 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Laufbahn und Ausbildung
Kapitel 2 Prüfung
Kapitel 3 Sonstige Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 3: Sonstige Vorschriften
§ 38 Übergangsregelung
Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Anwärterinnen und Anwärter richten sich nach den bisherigen Vorschriften.