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§ 11 Ausbildungsakte - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Laufbahn und Ausbildung
Kapitel 2 Prüfung
Kapitel 3 Sonstige Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Laufbahn und Ausbildung
§ 11 Ausbildungsakte
Für die Anwärterinnen und Anwärter sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise und Bewertungen sowie eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses aufzunehmen sind.