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§ 11 Ausbildungsakte - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-gbautDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Laufbahn und Ausbildung
Kapitel 2 Laufbahnprüfung
Kapitel 3 Sonstige Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Laufbahn und Ausbildung
§ 11 Ausbildungsakte
Für die Anwärterinnen und Anwärter sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan sowie alle Leistungsnachweise und Bewertungen aufzunehmen sind.