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§ 40 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Schadensfeststellung
Dritter Abschnitt Ausgleichsleistungen
Vierter Abschnitt Sonstige und Schlußvorschriften
§§ 34 bis 36
§ 37 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 38 Aufhebung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
§ 39 Anwendung in Berlin
§ 40 Inkrafttreten
Anlage (zu § 24)
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Sonstige und Schlußvorschriften
§ 40 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.