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§ 25 Kältespeicher - Digitale Gesetze
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2025)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 25 Kältespeicher
Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 25: Zur Anwendung vgl. § 26 Abs. 1 KWKAusV +++)