Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung