Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
2. Bezeichnungsschutz
3. Auskünfte und Prüfungen
4. Maßnahmen in besonderen Fällen
4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten