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Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) (KVR)
Teil A Allgemeines
Teil B Ausweich- und Fahrregeln
Teil C Lichter und Signalkörper
Teil D Schall- und Lichtsignale
Teil E Befreiungen
Teil F Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens
Regel 39 Begriffsbestimmungen
Regel 40 Anwendung
Regel 41 Überprüfung der Einhaltung
Anlage I Anordnung und technische Einzelheiten der Lichter und Signalkörper
Anlage II Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge
Anlage III Technische Einzelheiten der Schallsignalanlagen
Anlage IV Notzeichen
Inhaltsverzeichnis
Teil F: Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens
Regel 40 Anwendung
Die Vertragsparteien wenden bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach diesem Übereinkommen den Anwendungscode an.
Regel 40 Anwendung - Digitale Gesetze