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Regel 11 Anwendung - Digitale Gesetze
Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) (KVR)
Teil A Allgemeines
Teil B Ausweich- und Fahrregeln
Abschnitt I Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen
Abschnitt II Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben
Regel 11 Anwendung
Regel 12 Segelfahrzeuge
Regel 13 Überholen
Regel 14 Entgegengesetzte Kurse
Regel 15 Kreuzende Kurse
Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen
Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters
Regel 18 Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander
Abschnitt III Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht
Teil C Lichter und Signalkörper
Teil D Schall- und Lichtsignale
Teil E Befreiungen
Teil F Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens
Inhaltsverzeichnis
Teil B: Ausweich- und Fahrregeln
Abschnitt II: Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben
Regel 11 Anwendung
Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.