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§ 62 - Digitale Gesetze
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Erster Abschnitt Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkasse, versicherter Personenkreis
Zweiter Abschnitt Leistungen
Dritter Abschnitt Beziehungen der Krankenkasse zu den Leistungserbringern
Vierter Abschnitt Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Mitgliedschaft
Fünfter Abschnitt Wahrnehmung von Verbandsaufgaben
Sechster Abschnitt Finanzierung
Siebter Abschnitt Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Achter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften, Anwendung sonstiger Vorschriften
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 59
§ 60
§ 61
§ 62
§ 63 Überleitungsvorschrift
§ 64 Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
§ 65 Übergangsregelung
§ 66 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Neunter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 62
Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.