Vierter Abschnitt Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Mitgliedschaft
Fünfter Abschnitt Wahrnehmung von Verbandsaufgaben
Sechster Abschnitt Finanzierung
Siebter Abschnitt Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Achter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften, Anwendung sonstiger Vorschriften
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 15 Vertragsrecht - Digitale Gesetze
§ 15 Vertragsrecht
Für die Beziehungen der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu den Leistungserbringern gelten die Vorschriften des Vierten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird.