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§ 7 Abrechnungszeiträume bis 2008 - Digitale Gesetze
Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst (KV/PVPauschBeitrV)
Eingangsformel
§ 1 Allgemeines
§ 2 Beitragsberechnung
§ 3 Berechnungsgrundlagen
§ 4 Abrechnungsverfahren
§ 5 Zahlung der Beiträge
§ 6 Berücksichtigung des zusätzlichen Beitragssatzes
§ 7 Abrechnungszeiträume bis 2008
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 7 Abrechnungszeiträume bis 2008
Für die Abrechnungszeiträume bis einschließlich 2008 ist, vorbehaltlich des § 6, diese Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.