(1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
- 1.
Technik,
- 2.
Organisation und
- 3.
Führung und Personal.
(2) Der Handlungsbereich „Technik“ enthält:
- 1.
die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
- a)
Bearbeitungstechnik,
- b)
Verarbeitungstechnik,
- c)
Kautschuktechnik oder
- d)
Faserverbundtechnik,
wobei die zu prüfende Person einen der genannten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte bestimmt, in dem geprüft werden soll;
- 2.
die Qualifikationsschwerpunkte:
- a)
Betriebstechnik,
- b)
Werkstoffe und
- c)
Produktionsprozesse.
(3) Der Handlungsbereich „Organisation“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
Betriebliches Kostenwesen,
- 2.
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme und
- 3.
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
(4) Der Handlungsbereich „Führung und Personal“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
Personalführung,
- 2.
Personalentwicklung und
- 3.
Qualitätsmanagement.
(5) Es werden drei die Handlungsbereiche „Technik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“ integrierende Situationsaufgaben nach den Absätzen 6 bis 8 unter Berücksichtigung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen gestellt. Zwei der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ ist Gegenstand des situationsbezogenen Fachgesprächs nach Absatz 9. Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte der Handlungsbereiche mindestens einmal thematisiert werden. Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ beträgt mindestens 270 Minuten, die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ mindestens 240 Minuten. Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben soll insgesamt jedoch nicht mehr als 10 Stunden betragen. Das situationsbezogene Fachgespräch aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ soll für die zu prüfende Person mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten betragen. Es sind höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit einzuräumen.
(6) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ soll einer der vier Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte „Bearbeitungstechnik“, „Verarbeitungstechnik“, „Kautschuktechnik“ oder „Faserverbundtechnik“ den Kern bilden. Weiterhin ist der Qualifikationsschwerpunkt „Betriebstechnik“ einzubeziehen. Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten der Handlungsbereiche „Organisation“ sowie „Führung und Personal“ integrativ mitberücksichtigen. Die Qualifikationsschwerpunkte „Werkstoffe“ und „Produktionsprozesse“ sollen in die Situationsaufgaben aus den Handlungsbereichen „Organisation“ sowie „Führung und Personal“ integriert werden. Für die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte und die Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereichs „Technik“ bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
Im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Bearbeitungstechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Bearbeitungsverfahren und -prozesse zur Herstellung von Bauteilen oder Fenster-, Tür- und Fassadenelementen bewerten und optimieren zu können; hierzu gehört, die Einhaltung der einschlägigen Normen sicherzustellen; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
Auswählen, Beurteilen und Optimieren von Bearbeitungsverfahren, insbesondere Schweißen, Kleben, Umformen, spanende Bearbeitung, Verstärken von Bauteilen, Auskleiden, Montieren, Demontieren und Nachbearbeiten,
- b)
Optimieren der Bearbeitungsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben,
- c)
Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Werkstoff und Bearbeitungsverfahren,
- d)
Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- e)
Beurteilen von Auswirkungen auf den Bearbeitungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
- f)
Ermitteln von Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen,
- g)
Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen sowie von Verfahren zur Veredelung der Bauteile,
(7) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ sollen mindestens zwei seiner Qualifikationsschwerpunkte den Kern bilden. Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten „Betriebstechnik“, „Werkstoffe“ und „Produktionsprozesse“ des Handlungsbereichs „Technik“ sowie Qualifikationsinhalte der Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereichs „Führung und Personal“ integrativ mitberücksichtigen. Im Einzelnen kann die Situationsaufgabe Qualifikationsinhalte aus dem Handlungsbereich „Organisation“ mit den Qualifikationsschwerpunkten nach den folgenden Nummern 1 bis 3 umfassen:
- 1.
Im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebliches Kostenwesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren erfassen und beurteilen zu können; dazu gehört, Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung aufzeigen und Maßnahmen zum kostenbewussten Handeln planen, organisieren, einleiten und überwachen zu können; ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Kalkulationsverfahren und Methoden der Zeitwirtschaft anwenden und organisatorische sowie personelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktoren beurteilen und berücksichtigen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der Kosten nach vorgegebenen Plandaten,
- b)
Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets,
- c)
Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft,
- d)
Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation,
- e)
Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung,
- f)
Anwenden der Kalkulationsverfahren einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung,
- g)
Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft;
- 2.
im Qualifikationsschwerpunkt „Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung von Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssystemen erkennen und anforderungsgerecht auswählen sowie entsprechende Systeme zur Überwachung von Planungszielen und Prozessen anwenden zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(8) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ soll mindestens einer seiner Qualifikationsschwerpunkte den Kern bilden. Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten „Betriebstechnik“, „Werkstoffe“ und „Produktionsprozesse“ des Handlungsbereichs „Technik“ sowie Qualifikationsinhalte der Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereichs „Organisation“ integrativ mitberücksichtigen. Im Einzelnen kann die Situationsaufgabe Qualifikationsinhalte aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ mit den Qualifikationsschwerpunkten nach den folgenden Nummern 1 bis 3 umfassen:
- 1.
Im Qualifikationsschwerpunkt „Personalführung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personalbedarf ermitteln und den Personaleinsatz entsprechend den Anforderungen sicherstellen zu können; dazu gehört, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach zielgerichteten Erfordernissen durch die Anwendung geeigneter Methoden zu verantwortlichem Handeln hinführen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
- b)
Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen,
- c)
Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen,
- d)
Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung,
- e)
Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft,
- f)
Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten,
- g)
Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess,
- h)
Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen;
- 2.
(9) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Dazu gehört, Lösungsvorschläge unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern zu können. Das situationsbezogene Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Es stellt den Handlungsbereich „Führung und Personal“ in den Mittelpunkt und integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden.
(10) Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll situationsbezogen durchgeführt werden und für die zu prüfende Person in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Bewertung der Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.