§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen - Digitale Gesetze
Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz
Zweiter Abschnitt Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
Dritter Abschnitt Anzeigepflichtige Entlassungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.